Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
aufgrund der Abstandsregelung muss der Unterricht in Gruppen stattfinden. Die KlassenlehrerInnen haben ihre SchülerInnen bereits über die Einteilung informiert. Für die „Gruppe 1“ der Klassen 9a, 9b, 9cM, 9dM, 10a und 10b beginnt der Unterricht am Montag, dem 27. April, um 8:00 Uhr. Für die „Gruppe 2“ der Klassen 9a, 9b, 9cM, 9dM, 10a und 10b beginnt der Unterricht am Dienstag, dem 28. April, um 8:00 Uhr. Der Unterricht endet jeweils um 13:00 Uhr.
Die SchülerInnen werden gebeten, das Schulhaus pünktlich über die Eingänge zu betreten, die ihren Klassen zugewiesen sind.
9a Eingang „Silentium“ Schweinheimer Straße
9b Eingang Aula/Treppenhaus Aula
9cM Eingang „Silentium“ Schweinheimer Straße
9dM Eingang „Türmchen“ Brentanostraße
10a Eingang Aula/Treppenhaus Grundschule
10b Eingang Aula/Treppenhaus Grundschule
Die SchülerInnen erscheinen pünktlich zum Unterrichtsbeginn und betreten und verlassen nur unter Aufsicht der Lehrkräfte einzeln und zeitversetzt das Klassenzimmer.
Bei Ankunft im Schulhaus und nach der Pause waschen sich die SchülerInnen die Hände mit Seife im Klassenzimmer.
Weitere Schutz- und Hygienemaßnahmen
Vor und während des Schulaufenthalts
– Abstandhalten (mind. 1,5 m)
– Einhalten der Husten- und Niesetikette (Husten und Niesen in die Armbeuge oder in ein
Taschentuch)
– Kein Körperkontakt
Im Klassenraum
– Die oben genannten Regeln gelten auch im Klassenraum.
– Besondere Sitzordnung: Einzeltische (zugewiesen durch Klassenleiter)
– Keine Partner- oder Gruppenarbeit
– Häufiges Durchlüften des Raumes (mind. 5 Minuten nach jeder Schulstunde)
– Arbeitsmaterial darf nicht an andere verliehen werden.
Toilettenregelung
Müssen die SchülerInnen während des Unterrichts zur Toilette, müssen sie sich den Toilettenschlüssel im Sekretariat abholen. Ein Toilettengang ist nur einzeln möglich.
In der Pause werden die Toiletten beaufsichtigt.
Masken
Die SchülerInnen und LehrerInnen müssen im Schulhaus eine Maske tragen. Während des Unterrichts in den Klassenzimmern kann die Maske abgenommen werden.
Weitere Hinweise
Es findet kein Pausenverkauf statt.
Bei Grunderkrankungen eines Schülers/einer Schülerin oder einer Person im häuslichen Umfeld, die einen schweren Verlauf einer COVID-19 Erkrankung bedingen, muss eine individuelle Risikoabwägung stattfinden.
Als Risikosituation gilt:
– Chronische Vorerkrankung (z.B. chronische Bronchitis, Herz-Kreislauf-Erkrankung, Diabetes
mellitus, Erkrankungen Leber und Niere)
– Unterdrückte Immunabwehr durch Einnahme von Medikamenten (z.B. Cortison)
– Schwächung des Immunsystems durch vorangegangene Chemo- oder Strahlentherapie
– Schwerbehinderung
Hierfür kann eine Beurlaubung oder Befreiung vom Unterricht durch die Schulleitung erfolgen. Ein (fach-)ärztliches Attest ist vorzulegen.
Erkrankung eines Schülers bzw. einer Schülerin
Bitte schicken Sie Ihr Kind bei Auftreten von coronatypischen Symptomen, z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals-, Gliederschmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Durchfall, nicht in die Schule!
Die SchülerInnen, die sich nicht an die Vorgaben halten, werden vom Unterricht ausgeschlossen!
Wir danken Ihnen für die Unterstützung in dieser schwierigen und herausfordernden Zeit.
Peter Lutz, Rektor