Schulbesuch nur mit negativem Schnelltest

Ab dem 12. April dürfen nur noch SchülerInnen am Unterricht teilnehmen, die in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben oder einen negativen PCR-oder PCC-Antigenschnelltest vorweisen können, der durch geschultes Personal durchgeführt wurde und nicht älter als 48 Stunden ist.

Und so wird bei uns getestet:

  • Der Test wird immer um 8:00 Uhr im Klassenzimmer durchgeführt.
  • Während des Tests sind die Fenster geöffnet.
  • Die Lehrkräfte testen sich gleichzeitig mit den SchülerInnen und demonstrieren so die Vorgehensweise.
  • Die Tests der einzelnen Gruppen werden immer montags bis donnerstags durchgeführt.
  • SchülerInnen, die an diesen Tagen krank waren, werden freitags getestet.
  • Sollte ein Schüler/eine Schülerin positiv getestet werden, wird er/sie von den Eltern abgeholt.
  • SchülerInnen, die sich nicht testen lassen wollen, dürfen den Unterricht nicht besuchen. Sie haben kein Recht auf online-Unterricht.

Lesen Sie hierzu auch die Information von Herrn Lutz:

Elterninformation zum verpflichtenden Selbsttest