Ab dem 12. April dürfen nur noch SchülerInnen am Unterricht teilnehmen, die in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben oder einen negativen PCR-oder PCC-Antigenschnelltest vorweisen können, der durch geschultes Personal durchgeführt wurde und nicht älter als 48 Stunden ist.

Und so wird bei uns getestet:

  • Der Test wird immer um 8:00 Uhr im Klassenzimmer durchgeführt.
  • Während des Tests sind die Fenster geöffnet.
  • Die Lehrkräfte testen sich gleichzeitig mit den SchülerInnen und demonstrieren so die Vorgehensweise.
  • Die Tests der einzelnen Gruppen werden immer montags bis donnerstags durchgeführt.
  • SchülerInnen, die an diesen Tagen krank waren, werden freitags getestet.
  • Sollte ein Schüler/eine Schülerin positiv getestet werden, wird er/sie von den Eltern abgeholt.
  • SchülerInnen, die sich nicht testen lassen wollen, dürfen den Unterricht nicht besuchen. Sie haben kein Recht auf online-Unterricht.

Lesen Sie hierzu auch die Information von Herrn Lutz:

Elterninformation zum verpflichtenden Selbsttest