Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten, grippeähnlichen Krankheitssymptomen wie
 Fieber
 Husten
 Hals- oder Ohrenschmerzen
 starke Bauchschmerzen
 Erbrechen oder Durchfall
ist der Schulbesuch nicht erlaubt.

Falls Ihr Kind eine/n Arzt/Ärztin benötigt, so nehmen Sie bitte Kontakt auf. Ihr/e Arzt/Ärztin entscheidet, ob ein Covid-19-Test nötig ist und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen bis zum erneuten Schulbesuch.

Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten),
 die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden fieberfrei war,
 zusätzlich ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19-Test vorliegt (Entscheidung über Erforderlichkeit trifft Arzt).

Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Schule gehen?
 Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch mit leichten Erkältungssymptomen erlaubt.
 Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 gilt:
o An dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
o Der Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn nach mindestens 24 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde.
o Zusätzlich ist ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19-Test erforderlich (Entscheidung über Erforderlichkeit trifft Arzt).

Hier das offizielle Schreiben im Original:

Umgang mit Erkaeltungssymptomen